Beratung privater Betreuungspersonen


Der Sozialdienst ist im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zuständig für die Suche, Auswahl, Beratung und Schulung von Privatpersonen, welche eine Beistandschaft eigenverantwortlich führen möchten. Auf Wunsch von privaten Mandatsträger übernimmt der Sozialdienst auch die Buchhaltung im Rahmen einer Beistandschaft. (vgl. auch Rubrik PriMa-Fachstelle)

 

Private Mandattragende