Sozialhilfe-Richtlinien gemäss SKOS
(Schweiz. Konferenz für öffentliche Sozialhilfe)

 

Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach Haushaltgrösse pro Monat

 

1 Person                                      CHF    977.--  *

2 Personen                                   CHF 1’495.--

3 Personen                                   CHF 1’818.--

4 Personen                                   CHF 2’090.--

5 Personen                                   CHF 2’364.--

 

Pro weitere Person plus CHF 200.--

 

* reduzierter Grundbedarf für Junge Erwachsene 18 - 25 Jahre

 

Die Pauschale für den Grundbedarf umfasst sämtliche Aufwendungen für:

 

  • Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
  • Bekleidung und Schuhe
  • Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.), ohne Wohnnebenkosten
  • laufende Haushaltführung (Reinigung/ Instandhaltung von Kleidern und Wohnung), inkl. Kehrichtgebühren
  • kleine Haushaltgegenstände
  • Gesundheitspflege ohne Selbstbehalte und Franchisen (z. B. selbstgekaufte Medikamente)
  • Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo (öffentl. Nahverkehr, Unterhalt Velo/ Mofa)
  • Nachrichtenübermittlung (z. B. Telefon, Post)
  • Unterhaltung und Bildung (z. B. Konzession Radio/ TV, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)
  • Körperpflege (z. B. Coiffeur, Toilettenartikel)
  • persönliche Ausstattung (z. B. Schreibmaterial, Rucksack)
  • auswärts eingenommene Getränke
  • übriges (z. B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)

 

 

Nicht inbegriffen sind die Wohnungsmiete, die Mietnebenkosten, die Kosten für die medizinische Grundversorgung und für die Prämie der Haushaltversicherung.

Mietzins

Angerechnet wird der Wohnungsmietzins, sofern dieser im ortsüblichen Rahmen liegt. Ebenfalls angerechnet werden die vertraglich vereinbarten Nebenkosten. Kosten für Heizung und Warmwasser werden nach effektivem Aufwand vergütet, sofern sie nicht über die Wohnnebenkosten mit dem Vermieter abgerechnet werden.

Es gelten die Maximalbeträge gemäss „Richtlinien Mietzinse“ der Sozialbehörde Obersimmental.

 

 

Mietzinslimiten inkl. Nebenkosten

 

Haushaltgrösse:

 

1      Person                    CHF    800.—        CHF 550.— junge Erwachsene   (18-25 Jahre)

2      Personen                CHF  1‘100.—

3      Personen                CHF  1‘250.—

4      Personen                CHF  1‘350.—

5      Personen                CHF  1‘450.—

6      Personen                CHF  1‘550.—

7      Personen                CHF  1‘600.—

 

Situationsbedingte Leistungen

 

Erwerbsunkosten

Bei erwerbstätigen Sozialhilfeempfänger/innen werden zusätzlich folgende Positionen angerechnet: Erwerbsunkosten (alle mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Auslagen wie Reisekosten, ausw. Verpflegung)

 

Integrationszulagen

Integrationszulagen IZU für Arbeitsleistungen z.B. in einem Beschäftigungsprogramm bis CHF 100.--

Einkommensfreibeträge EFB

CHF 200.-- bis CHF 400.-- (je nach Arbeitspensum)

 

Krankenkasse und Selbstbehalte

Finanziert wird die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG für ambulante Behandlung und Spital allgemeine Abteilung im Wohnkanton. Selbstbehalte und Franchisen werden nach Aufwand abgerechnet.

 

Die Prämien der Hausrat- und Haftpflichtversicherung werden ebenfalls nach Aufwand abgerechnet.